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Amtsgericht Zweibrücken
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Aktualität, Qualität und Richtigkeit erhoben. Es kann keine Verantwortung
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dieser Website oder deren Gebrauch entstehen. Falls Sie vermuten, dass von
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bitte umgehend per elektronischer Post mit, damit zügig Abhilfe geschafft
werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Die zeitaufwändigere
Einschaltung eines Anwaltes zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen
Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. |
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
und Datenschutz-Hinweis. Zuletzt geändert: 10.06.2005
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1.
Vertragsabschluß & Geltung |
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Ein Vertrag über die Nutzung von
Dienstleistungen oder Lizenzen, die von der SiPHelp zur
Verfügung gestellt werden, oder über die Entwicklung von
Software oder über die Umsetzung anderer Projekte, kommt mit
gegenseitiger Unterzeichnung zustande.
-
Sie können Ihre Vertragserklärung
innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache
widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Kenntnisnahme
dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache] Der
Widerruf ist zu richten an die im Vertrag bzw. Lieferschein
genannte Absenderadresse. Im Falle eines wirksamen Widerrufs
sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
[und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben]
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise
nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. [Bei der
Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung
– wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre –
zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die
Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie
ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was
deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind
[auf unsere Kosten und Gefahr] zurückzusenden. Nicht
paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
-
Rückgaberecht: Sie können die erhaltene
Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen durch
Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt
frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei
nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern),
können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in
Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der
Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt
die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die
Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat an den auf dem
erhaltenen Lieferschein angegebenen Absender zu erfolgen. Im
Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene
Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer
Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden.
Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware
ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im
Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im
Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem
Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und
alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
-
Alle Dienstleistungen und
Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen.
-
Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben abgeschlossene Verträge
dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt
davon unberührt.
- Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen
den Vertragspartnern, ohne daß es eines erneuten Hinweises auf die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf.
-
Verträge unterliegen dem
anwendbaren Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Gerichtsstand für alle abgeschlossenen Verträge ist Zweibrücken.
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2.
Leistungsumfang |
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3. Kündigung |
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- Sofern in
Verträgen keine abweichende Kündigungsfrist festgelegt ist und für
Verträge mit einer Mindestlaufzeit, gilt für beide Seiten eine
Kündigungsfrist von 30 Tagen vor Vertragsablauf.
Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis
frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar.
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4. Pflichten
des Nutzers |
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Der Kunde und Nutzer ist
verpflichtet, Hard- und Software oder von der SiPHelp erbrachte
Dienstleistungen sachgerecht zu nutzen. Außerdem ist er
verpflichtet: |
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- Sorge dafür zu
tragen, daß weder Zugangsrechner noch Teile der
Netzwerk-Infrastruktur übermäßig in Anspruch oder für Dritte
übermäßig blockiert werden.
- Zugänge zu
Rechnern und Teilen des Netzwerkes nicht zu missbrauchen und
rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.
- Der Nutzer
darf keine eMails an Personen schicken, die einen Empfang
solcher E-Mails nicht wünschen. Es ist ausdrücklich
untersagt, derartige BulkMail-Nachrichten ("Junk Mail" oder
"Spammail") jedweder Art zu versenden (kommerzielle Werbung,
politische Traktate, Ankündigungen)
- Die Erfüllung von
Gesetzen und Vorschriften ist vom Nutzer sicherzustellen.
-
Für die behördliche
Erlaubnis zur Nutzung der zur Verfügung gestellten Zugänge bzw. zur
Teilnahme an der von der SiPHelp erbrachten Dienstleistungen zu
sorgen, sofern dies derzeit oder in Zukunft notwendig sein sollte.
- Schriftlich oder
mündlich mitgeteilte Paßwörter jeglicher Art, insbesondere solche
zur Nutzung von Dienstleistungen oder Teilen des Netzwerkes, sind
geheim zu halten. In dem Fall, daß dritte Personen oder
Organisationen Kenntnis von Paßwörtern erlangen, bzw. der Verdacht
einer Kenntnis besteht, die Paßwörter zu ändern bzw. eine Änderung
zu veranlassen.
-
Sofern es zu erkennbaren Störungen im Ablauf
oder des zur Verfügung gestellten Netzwerkes kommt, diese
unverzüglich telefonisch, möglichst auch schriftlich, mitzuteilen.
Angaben, die eine Lokalisierung der Ursache dieser Störungen zuläßt,
beschleunigt oder sonstwie erleichtert, sind unaufgefordert zu
machen.
- Falls sich durch eine
Überprüfung herausstellt, daß Störungen durch den Nutzer
verursacht wurden, die zur Herstellung des Ursprungszustandes
nötigen Aufwendungen an Hard- und Software, sowie
insbesondere an Arbeitszeit, nach geltenden Preisen zu
erstatten.
-
Einzelplatz-Internetzugänge dürfen nur von einem PC gleichzeitig
genutzt werden. Der Einsatz von Router-, NAT-, Masquerading- und
Proxy- Hard- und Software ist für Einzelplatzzugänge untersagt.
Bei Verstoß können entsprechende Netzwerktarife berechnet
werden.
Einzelplatz-Internetzugänge sind ferner Geräte- und Personen-
bzw. Firmengebunden. Zur Verfügung gestellte Ressourcen unserer
Netzwerkinfrastruktur, wie z.B. in Form von Webspace, sind
ebenfalls Personen- bzw. Firmengebunden. Eine Mitbenutzung
seitens Dritter sowie Verkauf und Vermietung der zur Verfügung
gestellten Dienstleistungen und Ressourcen an Dritte ist
unzulässig.
- Der Vertragspartner
ist verpflichtet, wenn er seine E-Mail nicht regelmässig
abruft, sich auf der Seite
http://www.siphelp.de
über Änderungen zu informieren.
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5. Haftung |
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Es wird keine Haftung für
Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität für die über Teile der
zur Verfügung gestellten Netzinfrastruktur übertragenen Daten,
Informationen und Werbebanner übernommen. Inbesondere kann keine
Haftung für entstehende Schäden, wie z.B. Auftragsverluste,
Verluste und Kosten an Arbeitszeit, Imageschäden o.ä., wg. nicht
komplett oder nur teilweise übertragener Daten übernommen werden.
Eine Ausfallrate unter 1% p.a. berechtigt nicht zur
Rechnungskürzung bzw. zum Vertragsrücktritt. Es wird keine Haftung
übernommen für Leistungen, die ausserhalb des Einflussbereiches
der SiPHelp liegen.
-
Für die Wiederbeschaffung
von Daten wird keinerlei Haftung übernommen, es sei denn, daß
deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wurde und der Nutzer sichergestellt hat, daß die Daten aus
Datenmaterial, daß in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird,
mit vertretbaren Aufwand rekonstruiert werden kann.
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Die Haftung für Schäden an
Daten oder an Hard- und Software, die durch Inanspruchnahme von
Dienstleistungen, Teilen der zur Verfügung gestellten
Netzinfrastruktur oder durch Mitarbeiter entstanden sind, wird
nicht gewährleistet, sofern nicht grob- oder fahrlässiges Handeln
vorliegt. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, daß Daten
nicht in der vom Nutzer gewünschter Art und Weise gespeichert oder
übertragen wurden und für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen
auf Basis des TCP/IP-Protokolls.
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Die geschäftsführenden
Gesellschafter haften nicht mit ihren Privatvermögen.
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Die Haftung ist auf die Höhe
der monatlichen Vertragszahlungen begrenzt.
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6.
Software-Entwicklung |
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Der Lizenznehmer hat das
Recht, sich für den eigenen Gebrauch beliebig viele Kopien
anzufertigen.
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Entwickelte Software,
Ergebnisse aus einer Softwareentwicklung oder Projektarbeit ist
Geschäftsgeheimnis der 3 und gehören auch weiterhin der SiPHelp. Der Lizenznehmer wird diese Rechte beachten, insbesondere
Copyrightvermerke nicht löschen oder ändern.
-
Weder die Software noch
Datensicherungs-kopien dürfen zu irgendeiner Zeit an Dritte
weitergegeben werden, ausgeliehen, vermietet oder in sonstiger
Weise überlassen werden.
-
Wird von (3) abweichend
vereinbart, daß das Nutzungsrecht für eine Software an Dritte
weitergegeben werden darf, ist vom Lizenznehmer sicherzustellen,
daß alle eingefügten Copyrighttexte, sowie sonstigen
Schutzvermerke, auch nach außen vorhanden und wie beim Original
ersichtlich sind.
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Bei Softwareentwicklungen
und sonstigen Projekten ergeben sich Leistungsumfang und -inhalt
der entwickelten Software aus einem individuell angepaßten
Pflichtenheft, welches Vertragsbestandteil ist.
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Falls dem Lizenznehmer,
aufgrund eines gerichtlichen Entschlusses, die weitere Nutzung
untersagt wird, hat SiPHelp folgende Wahlmöglichkeiten:
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-
die
Software oder das entsprechende Projekt so abzuändern, daß keine
Schutzrechte mehr verletzt werden.
-
die Software oder das entsprechende
Projekt durch eine andere Software oder Lösung so zu ersetzen, daß keine
Schutzansprüche mehr verletzt werden. Die Ersatzsoftware bzw. Lösung muß
entweder den Anforderungen des Lizenznehmer entsprechen oder vom Funktionsumfang
und -ablauf gleichwertig sein.
-
die Software
zurückzunehmen und Entgelte abzüglich eines angemessenen Betrags für die Nutzung
zu erstatten.
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7. Preise und
Zahlungsbedingungen |
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Die vereinbarten Preise von
Hard- und Software oder für die Nutzung von Dienstleistungen oder
Teilen der zur Verfügung gestellten Netzinfrastruktur verstehen
sich ohne Installation, Schulung, Support oder sonstigen
Nebenleistungen.
-
Erforderliche
Sonderverpackungen (z.B. see-mäßige Verpackung) bei Warenlieferung
werden gesondert berechnet und gehen zu Lasten des Kunden.
-
SiPHelp ist berechtigt, doch nicht
verpflichtet, Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern.
- Fracht und kostenfreie Sendung erfolgt
nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.
- Zu Teillieferungen und -leistungen ist SiPHelp jederzeit berechtigt.
- Die Rechnungsstellung für Rechnungen
erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, per eMail. (Wird bei
Rechnungen unter einem Endbetrag von 100,- € eine schriftliche
Rechnung gewünscht, ist SiPHelp berechtigt die lt. Preisliste
gültigen Bearbeitungsgebühren dafür zu berechnen.) Mahnungen
werden grundsätzlich nur per Email verschickt.
- Rechnungen für Softwareentwicklung,
Projekten und Dienstleistungen werden Fortschritt der
Leistungserbringung ausgestellt, sofern nicht anders vereinbart.
- Rechnungen für Zugänge der zur Verfügung
gestellten Netzinfrastruktur oder für die Miete von
Teilkapazitäten der technischen Einrichtungen erfolgt monatlich im
Voraus des entsprechenden Monats (bei Monatsbeträgen unter 50,- €
halbjährlich im Voraus), sofern nicht anders vereinbart.
-
Zahlungen haben innerhalb
von 10 Tagen nach Ausstellung der Rechnung rein netto ohne Abzüge
zu erfolgen. Skontoabzüge werden nicht akzeptiert.
- Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem
Falle nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen
werden berechnet.
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8.
Zahlungsverzug |
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- Bei Zahlungsverzug ist SiPHelp
berechtigt, den Anschluß und Zugänge zu Teilen der zur Verfügung
gestellten Netzinfrastruktur sofort zu sperren.
- Bei Zahlungsverzug ist SiPHelp
berechtigt, ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzuges an, Zinsen in
Höhe von 3% über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu
berechnen, es sei denn es wird eine höhere Zinslast nachgewiesen.
- SiPHelp ist berechtigt und wird dies
auch so handhaben, bei Zahlungsverzug Mahngebühren für den
zusätzlichen Aufwand der Mahnungserstellung zu berechnen. Die
Kosten für die 1. Mahnung sind 2,50 €, für die 2. Mahnung 5 €, für
die 3. Mahnung 10 €.
- SiPHelp ist berechtigt und wird dies
auch so handhaben, abgezogene Skonti, Verzugszinsen und nicht
gezahlte Mahngebühren nachzufordern.
- Zahlt der Nutzer nicht innerhalb von 10
Tagen nach Ausstellung der 3. Mahnung, so können sämtliche
Verträge seitens der SiPHelp fristlos gekündigt werden.
Offenstehende Zahlungen bleiben davon unberührt.
- Support-Leistungen gelten als anerkannt,
wenn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des
Erledigungsschreibens reklamiert wird.
- Alle anderen Leistungen gelten als
anerkannt, wenn nicht innerhalb von 21 Tagen nach
Rechnungserstellung reklamiert wird.
- Bei Rücklasten, die nicht durch SiPHelp
verschuldet sind, ist SiPHelp berechtigt die angefallenen
Bankgebühren zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10 € zu fordern.
- Vorbehalt weiterer Ansprüche wegen
Zahlungsverzug.
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9.
Kundendienst |
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- Störungen von technischen Einrichtungen
bei SiPHelp werden im Rahmen der Möglichkeiten von Montag bis
Freitags, sofern möglich, innerhalb von 48 Stunden beseitigt
- Sofern kein gesonderter Wartungsvertrag
abgeschlossen wurde, besteht kein Anspruch auf sofortigen
Kundendienst oder Hausbesuche.
- Sofern kein Support vertraglich oder in
Wartungsverträgen vereinbart wurde, wird Support, auch Support
über Telefon und andere Medien, nach unserer Preisliste im 15
Minutentakt abgerechnet.
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10.
Datenschutz |
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- Falls nicht schriftlich vereinbart,
gelten die unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.
- Der Vertragspartner wird hiermit gemäß
des Bundesdatenschutzgesetzes §33 Abs.1 sowie §4 der Teledienst
Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß seine Anschrift und
die zur Durchführung der sich aus dem Vertrag ergebenen Aufgaben
und Dienstleistungen in maschinenlesbarer Form gespeichert und
verarbeitet werden.
- Sofern SiPHelp sich zur Erbringung der
sich aus dem Vertrag ergebenen Aufgaben und Dienstleistungen
Dritte bedient, ist SiPHelp berechtigt, Teilnehmerdaten
offenzulegen, wenn dies für die Erbringung der Leistungen
erforderlich ist.
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