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Karim Sentassi
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

und Datenschutz-Hinweis. Zuletzt geändert: 10.06.2005

 

 1. Vertragsabschluß & Geltung


    1. Ein Vertrag über die Nutzung von Dienstleistungen oder Lizenzen, die von der SiPHelp zur Verfügung gestellt werden, oder über die Entwicklung von Software oder über die Umsetzung anderer Projekte, kommt mit gegenseitiger Unterzeichnung zustande.


    2. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Kenntnisnahme dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache] Der Widerruf ist zu richten an die im Vertrag bzw. Lieferschein genannte Absenderadresse. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren [und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben] Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. [Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind [auf unsere Kosten und Gefahr] zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.


    3. Rückgaberecht: Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern), können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat an den auf dem erhaltenen Lieferschein angegebenen Absender zu erfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.


    4. Alle Dienstleistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

       

    5. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.
      Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben abgeschlossene Verträge dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.


    6. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, ohne daß es eines erneuten Hinweises auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf.

    7. Verträge unterliegen dem anwendbaren Recht der Bundesrepublik Deutschland.
      Der Gerichtsstand für alle abgeschlossenen Verträge ist Zweibrücken.

     

     2. Leistungsumfang

    1. Produkt- und dienstleistungsbeschreibende Angaben wie Maß-, Größe, Gewichts, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für bestehende oder neue Technologien sind freibleibend . Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen oder Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen produkt- bzw. dienstleistungsbeschreibenden Maßnahmen gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.


    2. Kostenlose Dienstleistungen können jederzeit ohne Minderungs- oder Erstattungsanspruch eingestellt werden.
      Vonseiten SiPHelp besteht keine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Werbeanzeigen und Kleinanzeigen auf den von der SiPHelp betriebenen Internetseiten. Die Annahme von Werbeanzeigen und Kleinanzeigen kann durch SiPHelp ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.


    3. Sofern nicht ausdrücklich gekennzeichnet, sind die auf unseren Internetseiten angebotenen Produkte ausschließlich für die gewerbliche
      oder private Nutzung durch Endkunden gedacht. Die Nutzung in nicht unerheblicher Weise für den Weiterverkauf von Übertragungsleistungen
      (z.B. in der Eigenschaft als Internet-Service-Provider oder Telefongesellschaft, WLAN-Hotspot, kommerzielle Hostingangebote, eigene VoIP- und DSL-Angebote usw.) ist nicht gestattet.

     

     3. Kündigung
     
    1. Sofern in Verträgen keine abweichende Kündigungsfrist festgelegt ist und für Verträge mit einer Mindestlaufzeit, gilt für beide Seiten eine Kündigungsfrist von 30 Tagen vor Vertragsablauf.
      Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar.
     

     

     4. Pflichten des Nutzers
     
      Der Kunde und Nutzer ist verpflichtet, Hard- und Software oder von der SiPHelp erbrachte Dienstleistungen sachgerecht zu nutzen. Außerdem ist er verpflichtet:


    1. Sorge dafür zu tragen, daß weder Zugangsrechner noch Teile der Netzwerk-Infrastruktur übermäßig in Anspruch oder für Dritte übermäßig blockiert werden.


    2. Zugänge zu Rechnern und Teilen des Netzwerkes nicht zu missbrauchen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.


    3. Der Nutzer darf keine eMails an Personen schicken, die einen Empfang solcher E-Mails nicht wünschen. Es ist ausdrücklich untersagt, derartige BulkMail-Nachrichten ("Junk Mail" oder "Spammail") jedweder Art zu versenden (kommerzielle Werbung, politische Traktate, Ankündigungen)


    4. Die Erfüllung von Gesetzen und Vorschriften ist vom Nutzer sicherzustellen.

       

    5. Für die behördliche Erlaubnis zur Nutzung der zur Verfügung gestellten Zugänge bzw. zur Teilnahme an der von der SiPHelp erbrachten Dienstleistungen zu sorgen, sofern dies derzeit oder in Zukunft notwendig sein sollte.


    6. Schriftlich oder mündlich mitgeteilte Paßwörter jeglicher Art, insbesondere solche zur Nutzung von Dienstleistungen oder Teilen des Netzwerkes, sind geheim zu halten. In dem Fall, daß dritte Personen oder Organisationen Kenntnis von Paßwörtern erlangen, bzw. der Verdacht einer Kenntnis besteht, die Paßwörter zu ändern bzw. eine Änderung zu veranlassen.


    7. Sofern es zu erkennbaren Störungen im Ablauf oder des zur Verfügung gestellten Netzwerkes kommt, diese unverzüglich telefonisch, möglichst auch schriftlich, mitzuteilen. Angaben, die eine Lokalisierung der Ursache dieser Störungen zuläßt, beschleunigt oder sonstwie erleichtert, sind unaufgefordert zu machen.


    8. Falls sich durch eine Überprüfung herausstellt, daß Störungen durch den Nutzer verursacht wurden, die zur Herstellung des Ursprungszustandes nötigen Aufwendungen an Hard- und Software, sowie insbesondere an Arbeitszeit, nach geltenden Preisen zu erstatten.
    9. Einzelplatz-Internetzugänge dürfen nur von einem PC gleichzeitig genutzt werden. Der Einsatz von Router-, NAT-, Masquerading- und Proxy- Hard- und Software ist für Einzelplatzzugänge untersagt. Bei Verstoß können entsprechende Netzwerktarife berechnet werden.
      Einzelplatz-Internetzugänge sind ferner Geräte- und Personen- bzw. Firmengebunden. Zur Verfügung gestellte Ressourcen unserer Netzwerkinfrastruktur, wie z.B. in Form von Webspace, sind ebenfalls Personen- bzw. Firmengebunden. Eine Mitbenutzung seitens Dritter sowie Verkauf und Vermietung der zur Verfügung gestellten Dienstleistungen und Ressourcen an Dritte ist unzulässig.

    10. Der Vertragspartner ist verpflichtet, wenn er seine E-Mail nicht regelmässig abruft, sich auf der Seite http://www.siphelp.de über Änderungen zu informieren.
     

     

     5. Haftung
     
    1. Es wird keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität für die über Teile der zur Verfügung gestellten Netzinfrastruktur übertragenen Daten, Informationen und Werbebanner übernommen. Inbesondere kann keine Haftung für entstehende Schäden, wie z.B. Auftragsverluste, Verluste und Kosten an Arbeitszeit, Imageschäden o.ä., wg. nicht komplett oder nur teilweise übertragener Daten übernommen werden. Eine Ausfallrate unter 1% p.a. berechtigt nicht zur Rechnungskürzung bzw. zum Vertragsrücktritt. Es wird keine Haftung übernommen für Leistungen, die ausserhalb des Einflussbereiches der SiPHelp liegen.
    2. Für die Wiederbeschaffung von Daten wird keinerlei Haftung übernommen, es sei denn, daß deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und der Nutzer sichergestellt hat, daß die Daten aus Datenmaterial, daß in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbaren Aufwand rekonstruiert werden kann.

       

    3. Die Haftung für Schäden an Daten oder an Hard- und Software, die durch Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Teilen der zur Verfügung gestellten Netzinfrastruktur oder durch Mitarbeiter entstanden sind, wird nicht gewährleistet, sofern nicht grob- oder fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, daß Daten nicht in der vom Nutzer gewünschter Art und Weise gespeichert oder übertragen wurden und für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen auf Basis des TCP/IP-Protokolls.

       

    4. Die geschäftsführenden Gesellschafter haften nicht mit ihren Privatvermögen.

       

    5. Die Haftung ist auf die Höhe der monatlichen Vertragszahlungen begrenzt.
     
     
     

     

     6. Software-Entwicklung
    1. Der Lizenznehmer hat das Recht, sich für den eigenen Gebrauch beliebig viele Kopien anzufertigen.
    2. Entwickelte Software, Ergebnisse aus einer Softwareentwicklung oder Projektarbeit ist Geschäftsgeheimnis der 3 und gehören auch weiterhin der SiPHelp. Der Lizenznehmer wird diese Rechte beachten, insbesondere Copyrightvermerke nicht löschen oder ändern.

       

    3. Weder die Software noch Datensicherungs-kopien dürfen zu irgendeiner Zeit an Dritte weitergegeben werden, ausgeliehen, vermietet oder in sonstiger Weise überlassen werden.

       

    4. Wird von (3) abweichend vereinbart, daß das Nutzungsrecht für eine Software an Dritte weitergegeben werden darf, ist vom Lizenznehmer sicherzustellen, daß alle eingefügten Copyrighttexte, sowie sonstigen Schutzvermerke, auch nach außen vorhanden und wie beim Original ersichtlich sind.

       

    5. Bei Softwareentwicklungen und sonstigen Projekten ergeben sich Leistungsumfang und -inhalt der entwickelten Software aus einem individuell angepaßten Pflichtenheft, welches Vertragsbestandteil ist.

       

    6. Falls dem Lizenznehmer, aufgrund eines gerichtlichen Entschlusses, die weitere Nutzung untersagt wird, hat SiPHelp folgende Wahlmöglichkeiten:

     

    1. die Software oder das entsprechende Projekt so abzuändern, daß keine Schutzrechte mehr verletzt werden.

       

    2. die Software oder das entsprechende Projekt durch eine andere Software oder Lösung so zu ersetzen, daß keine Schutzansprüche mehr verletzt werden. Die Ersatzsoftware bzw. Lösung muß entweder den Anforderungen des Lizenznehmer entsprechen oder vom Funktionsumfang und -ablauf gleichwertig sein.

       

    3. die Software zurückzunehmen und Entgelte abzüglich eines angemessenen Betrags für die Nutzung zu erstatten.

     

     7. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Die vereinbarten Preise von Hard- und Software oder für die Nutzung von Dienstleistungen oder Teilen der zur Verfügung gestellten Netzinfrastruktur verstehen sich ohne Installation, Schulung, Support oder sonstigen Nebenleistungen.
    2. Erforderliche Sonderverpackungen (z.B. see-mäßige Verpackung) bei Warenlieferung werden gesondert berechnet und gehen zu Lasten des Kunden.
    3. SiPHelp ist berechtigt, doch nicht verpflichtet, Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern.
    4. Fracht und kostenfreie Sendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.

       

    5. Zu Teillieferungen und -leistungen ist SiPHelp jederzeit berechtigt.
    6. Die Rechnungsstellung für Rechnungen erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, per eMail. (Wird bei Rechnungen unter einem Endbetrag von 100,- € eine schriftliche Rechnung gewünscht, ist SiPHelp berechtigt die lt. Preisliste gültigen Bearbeitungsgebühren dafür zu berechnen.) Mahnungen werden grundsätzlich nur per Email verschickt.
    7. Rechnungen für Softwareentwicklung, Projekten und Dienstleistungen werden Fortschritt der Leistungserbringung ausgestellt, sofern nicht anders vereinbart.

       

    8. Rechnungen für Zugänge der zur Verfügung gestellten Netzinfrastruktur oder für die Miete von Teilkapazitäten der technischen Einrichtungen erfolgt monatlich im Voraus des entsprechenden Monats (bei Monatsbeträgen unter 50,- € halbjährlich im Voraus), sofern nicht anders vereinbart.

       

    9. Zahlungen haben innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Rechnung rein netto ohne Abzüge zu erfolgen. Skontoabzüge werden nicht akzeptiert.
       
    10. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Falle nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.

     

     8. Zahlungsverzug
    1. Bei Zahlungsverzug ist SiPHelp berechtigt, den Anschluß und Zugänge zu Teilen der zur Verfügung gestellten Netzinfrastruktur sofort zu sperren.
    2. Bei Zahlungsverzug ist SiPHelp berechtigt, ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzuges an, Zinsen in Höhe von 3% über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn es wird eine höhere Zinslast nachgewiesen.
    3. SiPHelp ist berechtigt und wird dies auch so handhaben, bei Zahlungsverzug Mahngebühren für den zusätzlichen Aufwand der Mahnungserstellung zu berechnen. Die Kosten für die 1. Mahnung sind 2,50 €, für die 2. Mahnung 5 €, für die 3. Mahnung 10 €.
    4. SiPHelp ist berechtigt und wird dies auch so handhaben, abgezogene Skonti, Verzugszinsen und nicht gezahlte Mahngebühren nachzufordern.

       

    5. Zahlt der Nutzer nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der 3. Mahnung, so können sämtliche Verträge seitens der SiPHelp fristlos gekündigt werden. Offenstehende Zahlungen bleiben davon unberührt.
    6. Support-Leistungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Erledigungsschreibens reklamiert wird.
    7. Alle anderen Leistungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungserstellung reklamiert wird.

       

    8. Bei Rücklasten, die nicht durch SiPHelp verschuldet sind, ist SiPHelp berechtigt die angefallenen Bankgebühren zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10 € zu fordern.

       

    9. Vorbehalt weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug.

     

     9. Kundendienst
    1. Störungen von technischen Einrichtungen bei SiPHelp werden im Rahmen der Möglichkeiten von Montag bis Freitags, sofern möglich, innerhalb von 48 Stunden beseitigt
    2. Sofern kein gesonderter Wartungsvertrag abgeschlossen wurde, besteht kein Anspruch auf sofortigen Kundendienst oder Hausbesuche.
    3. Sofern kein Support vertraglich oder in Wartungsverträgen vereinbart wurde, wird Support, auch Support über Telefon und andere Medien, nach unserer Preisliste im 15 Minutentakt abgerechnet.

     

     10. Datenschutz
    1. Falls nicht schriftlich vereinbart, gelten die unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.
    2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes §33 Abs.1 sowie §4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß seine Anschrift und die zur Durchführung der sich aus dem Vertrag ergebenen Aufgaben und Dienstleistungen in maschinenlesbarer Form gespeichert und verarbeitet werden.
    3. Sofern SiPHelp sich zur Erbringung der sich aus dem Vertrag ergebenen Aufgaben und Dienstleistungen Dritte bedient, ist SiPHelp berechtigt, Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich ist.